Unfallrecht

Das Unfallrecht umfasst wesentlich die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen und die Durchsetzung der Ansprüche der dabei Geschädigten.

Dazu gehören insbesondere die Zahlung von Reparaturkosten oder Schadensersatzansprüche bei einem Totalschaden, Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, Gutachterkosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld bei unfallbedingten Verletzungen. Um einen Arbeitsunfall (auch Betriebs- oder Berufsunfall) handelt es sich, wenn ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht. Hier ist zu entscheiden, ob es sich um einen Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) handelt und welche Schäden beim Verletzten eingetreten sind. Dies beinhaltet sowohl die Gesundheits- als auch Vermögensschäden (vom Verletztengeld bis hin zur Verletzten- oder Hinterbliebenenrente).