Allgemeines Zivilrecht

Zum allgemeinen Zivilrecht zählen sämtliche Angelegenheiten, die die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln. Allerdings gibt es vielfältige Sonderregelungen, die bei jeder rechtlichen Betrachtung einbezogen werden müssen.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört unter anderem das Recht aller vertraglichen Schuldverhältnisse, wie das Kauf- und Werkvertragsrecht, oder auch das Recht der Bürgschaft, die ebenfalls einen Vertrag, also eine verbindliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraussetzt. Eine Vielzahl von speziellen Gebieten erweitert das allgemeine Zivilrecht, z. B. Mietrecht und Arbeitsrecht, aber auch Familienrecht und Erbrecht.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört beispielsweise auch das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen oder der Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten, ungerechtfertigte Bereicherung und damit verbunden die Herausgabeansprüche aus dem Eigentum usw. Der Inhaber einer Rechtsposition im Zivilrechtsweg kann grundsätzlich die Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen verlangen, wie z. B. Besitz- und Ehrenschutz oder Nachbarrecht.

Das Zivilrecht ist gewissermaßen das Fundament jeglichen juristischen Denkens und Arbeitens. Erfahrung und das nötige Know-how sind entscheidende Kriterien, einen Mandanten gerichtlich und außergerichtlich kompetent und erfolgreich zu vertreten. Und genau das machen wir gerne für Sie..