Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist eines der Rechtsgebiete, auf das sich nur eine geringe Zahl an Rechtsanwälten spezialisiert hat. Es ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das nur wenig Gemeinsamkeiten mit dem Arbeitsrecht hat.

Das Beamtenverhältnis ist geprägt durch die gegenseitige Treuepflicht des Dienstherrn und des Beamten sowie die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Hierzu zählt die Alimentationspflicht, also die Pflicht des Dienstherrn, seinen Beamten, der ihm treu gedient hat, lebenslang zu unterhalten.

Vielfältige Probleme und Fragestellungen können sich im Dienstverhältnis oder auch im Ruhestand ergeben, die zumeist im Beratungsgespräch oder in einer außergerichtlichen Vertretung geklärt werden können. Frau Rechtsanwältin Nicole Banten und Frau Assessorin jur. Hildegard Eckert vertreten Sie natürlich auch in allen gerichtlichen Verfahren.