Im Mittelpunkt des Kauf- und Vertragsrechts stehen das Interesse des Mandanten und die Kompetenz, das Interesse rechtlich zu sichern. Hierbei entstehen unzählige Fragen und Probleme, denn jeder Vertrag führt zu Rechten und Pflichten für Käufer und Verkäufer.
Die Vertragsgrundlagen müssen nicht nur konkret formuliert werden, sondern auch in der gesamten Auslegung rechtlich überdacht sein, gestreng dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“, d. h. Verträge sind verbindlich! Eine vertragliche Bindung hat daher weitreichende Konsequenzen. Binden Sie uns daher früh in Ihre Überlegung ein, idealerweise bereits vor einem Gespräch mit einem Vertragspartner, um die Voraussetzungen für einen Vertag auf qualifizierte Aussagen zu stützen. Dann werden weiterführende Schritte konstruktiv sein und Missverständnisse werden bereits im Vorfeld ausgeräumt.
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